in Kooperation mit TA Mag. Gabi Fidler
:: Uhrzeit :: 19.00 Uhr
:: Online.Vortrag, Zugangsdaten nach
Anmeldung
:: Unkostenbeitrag :: EUR 48
Der Hundehalter ist verpflichtet, seiner Hauptwohnsitzgemeinde innerhalb einer Woche ab Beginn der Hundehaltung zu melden, dass er einen über zwölf Wochen alten Hund hält :: neben dem Nachweis einer Hundehaftpflichtversicherung (Deckungssumme min EUR 725.000) ist ein so genannter Sachkundenachweis zu erbringen.
:: Halten eines nicht gefährlichen Hundes
Seit 1. Jänner 2013 müssen alle neuen Hundehalter vor Anschaffung eines Hundes einen Theoriekurs im Ausmaß von zwei Stunden absolvieren, in dem sie über die Hundehaltung [Haltebedingungen und -Erfordernisse, Tierschutz, etc.] aufgeklärt werden.
:: Halten eines gefährlichen Hundes
Für das Halten von so genannten "gefährlichen Hunden" sind zusätzlich zum Theorieteil noch mindestens zehn Kursstunden vorgesehen, die u.a. folgende Übungen vorsehen:
:: Leinenführigkeit bzw. Fuß.gehen ohne Leine
:: Sitzübung
:: Ablegen in Verbindung mit Herankommen
:: Ablegen unter Ablenkung
:: Begegnung mit Personen, Radfahrern, Autos,
Joggern oder anderen Hunden
:: Kurzfristiges Alleinelassen eines angeleinten
Hundes in der Öffentlichkeit
rescuedogs trainingscenter salzburg :: hundeschule pfarrwerfen ist eine von der Salzburger Landesregierung anerkannte Ausbildungseinrichtung für "gefährliche Hunde" gemäß § 21 Sbg. Landessicherheitsgesetz und somit berechtigt, neben dem zweistündigen Nachweis auch die praktische Ausbildung im Ausmaß von zehn Stunden anzubieten.
rescuedogs trainingscenter salzburg
:: Hundeschule Pfarrwerfen
Mag. Susanne Russegger, BA :: Laubichl 55 :: A-5452 Pfarrwerfen
t +43 660 201 30 03 :: e office@hundeschule-pfarrwerfen.at